Die UCI fordert eine lebenslange Sperre für Femke van den Diessche

Am 15. März muss Van Driessche vor der Disziplinarkommission der UCI im schweizerischen Aigle erscheinen.

Der Ankläger der UCI soll eine lebenslange Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von CHF 50.000,- ( ca €45000,- ) gefordert haben.

 

Ihr Anwalt Kristof De Saedeleer gibt heute in Het Nieuwsblad zu bedenken, dass die Masse aller bisherigen Dopingsünder deutlich milder bestraft wurden. Zudem sei seines Mandantin erst 19 Jahre alt und es handele sich um ein Erstvergehen.

Auflistung der Ereignisse 

Den entsprechenden Passus der Regeln findet ihr im Anhang : 12.1.013

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Kommentar 

Unter dem Strich bleibt beim geforderten Strafmaß der UCI ein fader Beigeschmack. Offensichtlich möchte man hier seitens des Weltverbandes ein Exempel statuieren.
Van den Driessche wurde zudem nicht in flagranti erwischt, demnach ist es m.M.n. eher als versuchter Betrug zu werten und auch wenn ihre Erklärungsversuche etwas hanebüchen wirken, so bleibt doch letzte Zweifel an ihrer Schuld. 

Eine lebenslange Sperre wurde bisher extrem selten verhängt und sie würde damit auf eine Stufe wie beispielsweise Lance Armstrong gestellt, der über Jahrzehnte hinweg, in einem ganz anderen Ausmaß, betrog. Ob mit oder ohne Schützenhilfe des Verbandes ist dabei belanglos. Auch die Höhe der geforderten Geldstrafe lässt mich den Kopf schütteln und ich frage mich ob die Zahlen erwürfelt wurden.

Femke als Bauernopfer um Aktivität-Engagement vorzutäuschen? Den Einsatz solcher Keulen hätte sich der geneigte Radsportfan spätestens 2015 in der Causa Astana gewünscht.

 Spekulationen über den Einsatz von Motoren gab es ja nun schon lange und die UCI hat meines Erachtens versäumt das Regelwerk -zeitig- entsprechend anzupassen.

 

 

 

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