Neue Wettkampfbestimmungen Querfeldein

Heute wurden vom BDR die aktualisierten Wettkampfbestimmungen veröffentlicht. Ein paar Dinge ändern sich hierbei. Bei Lizenzrennen kann der Veranstalter bei Elite, Masters, U23 und Frauen Zehn Euro verlangen. Bei Juniorinnen und Junioren sind 5 Euro Startgeld zulässig. Für alle anderen Lizenz-Rennkategorien sind keine Startgelder zulässig. Außerdem werden Rennen nun in zwei Kategorien eingeteilt: offene Landesverbands- und nationale Rennen. Bei den offenen Landesverbandsrennen dürfen nur Fahrer starten, die eine Lizenz eines deutschen Vereins besitzen.

Neu ist ebenfalls die Regelung von Jedermann- und Hobby-Querfeldeinrennen, die erstmals mit aufgenommen wurden.

Das die Ein- und Ausfahrt zum/vom Depot mit je zwei gelben Fahnen zu kennzeichnen ist, ist eines der Details, die an das UCI-Reglement angepasst wurden. Ein Fahrer der sich zwischen diesen beiden Fahnen befindet, darf bei einem Defekt auch entgegen der Fahrtrichtung zurück zum Depot und sein Material zu tauschen - muss allerdings auf "Gegenverkehr" Rücksicht nehmen.

Außerdem wurde der Strafenkatalog um ein paar Punkte erweitert: nicht genehmigtes Fortsetzen des Rennens nach Überrunden kann mit 60 Euro Strafe geahndet werden. Das Fahren ohne Helm auf der Strecke, sei es zum Training (also auch die Streckenbesichtigung vor dem Rennen) kostet bei der zweiten Ermahnung 30 Euro. Mit 60 Euro ist man ebenfalls bei Nicht-Einhalten der Startreihenfolge dabei.

Natürlich wurden noch weitere Kleinigkeiten angepasst oder neu hinzugefügt. Wer die Änderungen nachlesen möchte, findet alles bei Rad-Net zum Download.